Bank- und Kapitalanlagerecht
Ist Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
Sind Sie bei Kreditverträgen möglicherweise falsch beraten worden oder sind Ihre Finanzierungen fehlerhaft berechnet worden oder haben Sie bei Kapitalanlagen Verluste erlitten?
Die Tätigkeiten der KanzleiMack liegen hinsichtlich des Bank- und Kapitalanlagerechts schwerpunktmäßig in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Privatpersonen und Unternehmen gegenüber Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen.
Bei Darlehensverträgen und Kapitalanlagen kommt es leider immer wieder zum Nachteil der Kundinnen und Kunden zu Fehlern durch die jeweiligen Anbieter: Fehlerhafte (Widerrufs-) Belehrungen, Falschberechnungen oder Falschberatungen.
Hier lassen sich häufig erfolgreich Investitionen, Aufwendungen und Kosten für Sie als geschädigte Verbraucher zurückholen und viel Geld einsparen! Wir prüfen für Sie, ob z. B. ein teurer Darlehensvertrag wegen Formfehlern ohne Vorfälligkeitsentgelt aufgelöst und zu aktuell günstigen Konditionen neu abgeschlossen werden kann oder Sie für eine defizitäre Kapitalanlage entschädigt werden können.
Rund um das Thema „Bankrecht und Kapitalanlagerecht” haben wir bereits die Rechte für eine Vielzahl von Mandanten im gesamten Bundesgebiet gegenüber Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen erfolgreich durchgesetzt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles.